Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: September 2026. Vertragspartner ist Martin Mürset, handelnd unter «Domaine Mürset» / TINUS, Moos 28, 2513 Twann (nachfolgend «Verkäufer»). Einzelheiten zu Versand und Zahlung: Versand, Zahlung.
Inhaltsverzeichnis
- Geltungsbereich
- Vertragsschluss
- Preise und Zahlungsbedingungen
- Liefer- und Versandbedingungen
- Mängelhaftung
- Verarbeitung nach Vorgaben des Kunden
- Geschenkgutscheine
- Anwendbares Recht, Gerichtsstand
- Events und Treberwurst-Catering
- Rebstockpatenschaften
1) Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die ein Konsument oder Unternehmer (nachfolgend «Kunde») mit dem Verkäufer über die auf tinus.wine dargestellten Waren und Leistungen abschliesst — namentlich Wein, Rebstockpatenschaften, Events und Treberwurst-Catering sowie damit zusammenhängende Leistungen. Der Einbeziehung eigener Bedingungen des Kunden wird widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Für Verträge über die Lieferung von Gutscheinen gelten diese AGB entsprechend, sofern nichts Abweichendes geregelt ist.
1.3 Konsument ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschliesst, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
2) Vertragsschluss
2.1 Die Produktbeschreibungen auf tinus.wine sind keine verbindlichen Angebote des Verkäufers, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches Angebot abzugeben. Angebote gelten, solange der Vorrat reicht. Nicht vorrätige Weine sind als solche gekennzeichnet.
2.2 Der Kunde gibt sein Angebot über das Kontaktformular auf tinus.wine, per E-Mail oder telefonisch ab. Mit dem Absenden des Formulars, der Bestell-E-Mail oder der mündlichen Bestellung gibt der Kunde ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot über die genannten Waren und/oder Leistungen ab.
2.3 Der Verkäufer kann das Angebot innerhalb von fünf Tagen annehmen,
- indem er dem Kunden eine Auftragsbestätigung in Textform (E-Mail) übermittelt — massgeblich ist der Zugang beim Kunden, oder
- indem er die bestellte Ware liefert — massgeblich ist der Zugang der Ware beim Kunden, oder
- indem er den Kunden nach der Bestellung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem die erste eintritt. Nimmt der Verkäufer das Angebot innerhalb der Frist nicht an, gilt das als Ablehnung; der Kunde ist dann nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden.
2.4 Die Annahmefrist beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden und endet mit Ablauf des fünften Tages danach.
2.5 Der Verkäufer speichert den Inhalt der Bestellung und bestätigt ihn dem Kunden zusammen mit einem Hinweis auf diese AGB in Textform (in der Regel per E-Mail). Ein passwortgeschütztes Kundenkonto wird auf tinus.wine nicht betrieben.
2.6 Vor dem Absenden kann der Kunde seine Angaben im Formular korrigieren. Bei Bestellung per E-Mail oder Telefon gilt der vom Kunden mitgeteilte Wortlaut.
2.7 Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.
2.8 Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme erfolgen per E-Mail, Telefon oder schriftlich. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die angegebene E-Mail-Adresse zutrifft und E-Mails des Verkäufers dort ankommen, insbesondere bei Spam-Filtern.
3) Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie, soweit einschlägig, Glas, Verpackung und die vorgezogene Entsorgungsgebühr (V.E.G.). Zusätzliche Liefer- und Versandkosten sind auf der Seite Versand und in der jeweiligen Produktangabe ausgewiesen. Gültig ist die aktuelle Preisliste auf tinus.wine.
3.2 Die verfügbaren Zahlungsarten sind auf der Seite Zahlung genannt. Der Verkäufer bestätigt die Zahlungsart mit der Bestellung.
3.3 Ist Vorauskasse oder Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig.
3.4 Bei Lieferung auf Rechnung wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. Der Kaufpreis ist innert 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Verkäufer behält sich eine Bonitätsprüfung vor und kann die Zahlungsart Rechnung bei negativer Prüfung ablehnen.
3.5 Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
4) Liefer- und Versandbedingungen
4.1 Der Versand erfolgt ausschliesslich innerhalb der Schweiz. Bestellungen aus dem Ausland nur nach vorheriger Absprache. Massgeblich ist die in der Bestellung angegebene Lieferanschrift.
4.2 Sendet das Transportunternehmen die Ware an den Verkäufer zurück, weil eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten des erfolglosen Versands.
4.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Aufgabe der Ware zum Versand oder mit Übergabe an die Transportperson auf den Kunden über.
4.4 Bei Selbstabholung informiert der Verkäufer den Kunden, sobald die Ware bereitsteht. Die Abholung erfolgt nach Absprache in Twann; Versandkosten entfallen.
4.5 Mindestbestellwert, Versandkosten, Lieferfrist und Sonderformate: Versand.
5) Mängelhaftung
Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung.
6) Verarbeitung nach Vorgaben des Kunden
6.1 Schuldet der Verkäufer neben der Warenlieferung auch eine Verarbeitung nach Vorgaben des Kunden (etwa Beschriftung, Gravur, Druck oder sonstige Individualisierung), hat der Kunde alle nötigen Inhalte — Texte, Bilder, Grafiken — in den vorgegebenen Formaten zu liefern und die erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen. Für Beschaffung und Rechteerwerb ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde erklärt, zur Nutzung der überlassenen Inhalte berechtigt zu sein, und sorgt dafür, dass keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte.
6.2 Der Kunde stellt den Verkäufer von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemässe Nutzung der Kundeninhalte geltend machen. Der Kunde übernimmt auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschliesslich Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Bei Inanspruchnahme durch Dritte informiert der Kunde den Verkäufer unverzüglich, wahrheitsgemäss und vollständig.
6.3 Der Verkäufer kann Verarbeitungsaufträge ablehnen, wenn die überlassenen Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstossen — insbesondere bei verfassungsfeindlichen, rassistischen, fremdenfeindlichen, diskriminierenden, beleidigenden, jugendgefährdenden oder gewaltverherrlichenden Inhalten.
7) Geschenkgutscheine
7.1 Vom Verkäufer ausgegebene Geschenkgutscheine sind bei der Domaine Mürset bzw. auf tinus.wine einlösbar, sofern sich aus dem Gutschein nichts anderes ergibt.
7.2 Gutscheine und Restguthaben sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Kaufs einlösbar. Restguthaben bleiben bis zum Ablaufdatum erhalten.
7.3 Gutscheine sind vor Abschluss der Bestellung einzulösen. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich. Mehrere Gutscheine können zusammen verwendet werden.
7.4 Gutscheine gelten für Waren, nicht für den Kauf weiterer Gutscheine. Reicht der Wert nicht, ist der Differenzbetrag mit einer anderen Zahlungsart zu begleichen.
7.5 Das Guthaben wird weder bar ausgezahlt noch verzinst.
7.6 Der Gutschein ist übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Einlöser leisten, es sei denn, er kennt die Nichtberechtigung, Geschäftsunfähigkeit oder fehlende Vertretungsberechtigung oder kennt sie grob fahrlässig nicht.
8) Anwendbares Recht, Gerichtsstand
8.1 Handelt der Kunde als Konsument, gilt für sämtliche Rechtsbeziehungen Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Kunden.
8.2 Handelt der Kunde als Unternehmer, ist ausschliesslicher Gerichtsstand der Wohn- oder Geschäftssitz des Verkäufers.
9) Events und Treberwurst-Catering
9.1 Ein Auftrag an die Domaine Mürset kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Mit Auftragsbestätigung per E-Mail oder telefonisch wird der Auftrag rechtlich bindend. Leistungen über die Bestätigung hinaus werden separat verrechnet.
9.2 Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss spätestens 7 Tage vor dem Anlass mitgeteilt werden, wenn möglich schriftlich (E-Mail oder SMS).
9.3 Vereinbarte Liefer- und Servicezeiten sind Richtzeiten. Die Domaine Mürset übernimmt keine Haftung für verspätete Anlieferung oder Verzögerungen im Ablauf des Anlasses.
9.4 Ansprüche auf Schadenersatz im Zusammenhang mit Events und Catering sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9.5 Bei reduzierter Teilnehmerzahl erheben wir ab minus 10 % der Gäste 60 % des Auftragswertes pro Person. Bei vollständiger Annullierung eines Anlasses werden 60 % der vereinbarten Kosten verrechnet, mindestens jedoch CHF 500.–.
9.6 Beim Treberwurst-Catering gehören die Bielersee-Weine zum Konzept und damit zum Auftrag. Sie werden von uns oder mit unserer Hilfe serviert. Von bestellten Übermengen können wir höchstens 30 % des gesamthaft bestellten Weins zurücknehmen.
9.7 Im Trüel-Keller in Twann nehmen wir Barzahlungen entgegen. Catering ab einem Betrag über CHF 500.– stellen wir nach Vereinbarung schriftlich in Rechnung. Rechnungen der Domaine Mürset für Events und Catering sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Ab einem Rechnungsbetrag über CHF 1 500.– ist eine Vorauszahlung von 50 % zu leisten.
10) Rebstockpatenschaften
10.1 Eine Patenschaft dauert 5 Jahre. Während dieser Zeit gelten die nachstehenden Leistungen der Domaine Mürset.
10.2 Rebstockpaten sind zu den Patenanlässen eingeladen. Kosten für Essen und Getränke ergeben sich aus dem jährlichen Programm (Post, E-Mail oder tinus.wine). Bei Nichtteilnahme besteht kein Anspruch auf Ersatzleistungen.
10.3 Anmeldung zu Patenevents über das Formular auf tinus.wine, per E-Mail oder telefonisch. Absage möglichst bis 24 Stunden vor dem Anlass.
10.4 Einzelne Anlässe finden nur bei Mindestteilnehmerzahl statt. Bei Absage durch uns besteht kein Anspruch auf Ersatzleistungen.
10.5 Das Räbstöckli darf jederzeit begutachtet werden. Die Koordinaten teilen wir am ersten Paten-Event mit. Das Namensschild wird Ende Jahr graviert und im darauffolgenden Frühling am Stock befestigt.
10.6 Jährlich eine Flasche Patenwein der Sorte des Stöcklis, Abholung im Trüel-Keller in Twann — kein Versand. Am besten an einem Paten-Event, sonst nach Voranmeldung. Der Anspruch auf die Jahresflasche verfällt nach einem Jahr.
10.7 Rund vier Mal pro Jahr versenden wir einen Newsletter zu Events, Wein und dem Stöckli. Mit bekannter E-Mail-Adresse erhalten Paten den Newsletter automatisch. Ohne E-Mail geht das Event-Programm zirka im März per Post.
10.8 Rebstockpaten aus dem Ausland sind willkommen; bitte zuerst Kontakt aufnehmen. Versand der Patenflasche ins Ausland erfolgt nicht.